Öffnungszeiten Kindergarten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.00 Uhr
Die pädagogische Kernzeit geht von 8:30h bis 13:00h.
Wir bieten täglich Frühstück, ein warmes vollwertiges Mittagessen sowie eine Zwischenmahlzeit (z. B. Obst und Müsli) am Nachmittag für alle Kinder.
Öffnungszeiten Krippe:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15 Uhr
Die pädagogische Kernzeit geht von 8:30h bis 12:30h.
Wir bieten täglich Frühstück, ein warmes vollwertiges Mittagessen sowie eine Zwischenmahlzeit (z. B. Obst und Knäckebrot) am Nachmittag für alle Kinder.
Ab 1. September 2025:
| Durchschnittliche tägliche Buchungszeit | Elternbeitrag pro Monat | ||
| Kinder unter 3 Jahren | Kinder ab 3 Jahren | Elternbeitrags-zuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG | |
| > 3 – 4 | – | – | – |
| > 4 – 5 | 257,- | 168,- | 100,- |
| > 5 – 6 | 272,- | 182,- | 100,- |
| > 6 – 7 | 287,- | 196,- | 100,- |
| > 7 – 8 | 302,- | 210,- | 100,- |
| > 8 – 9 | 317,- | 224,- | 100,- |
| > 9 – 10 | – | 238,- | 100,- |
Der Monatsbeitrag richtet sich nach der entsprechenden durchschnittlichen täglichen Buchungszeit, zuzüglich 45 € pro Monat für Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack.
Bayerisches Krippengeld
Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayerischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach BayKiBiG-geförderten Einrichtung (trifft für unsere Kita zu) entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt.
Auszahlung: erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller*in.
Das Krippengeld wird bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt, in dem das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Das Krippengeld gilt nur noch für Kinder, die bis zum 31.12.2024 geboren wurden!
Infos dazu unter: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld/
Das Familien- und Krippengeld für Kinder mit Geburt ab dem 01.01.2025 fällt weg bzw. und auch die von der Bayerischen Staatsregierung zugesagte einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro wird es nun doch nicht geben.
